Die Regeln des Ast-Clubs

I.
Wer in den "Ast-Club" aufgenommen werden will, möge einige Male vorher sein Interesse durch Besuch als Gast kundtun.

II.
Es ist vorteilhaft, wenn er zwei Mitglieder des "Ast-Clubs" als seine Bürgen nennen kann.

III.
Das Präsidium entscheidet über die Aufnahme, welche bei der Jahreshauptversammlung erfolgt.

IV.
Sie wird bei einer Ast-Club Zusammenkunft durch den Präsidenten (oder Vize-Präsidenten) durch Handschlag und Überreichung des Astes vorgenommen. Ast-Motto, Astklopfer.

V.
Jedes Mitglied soll nach Möglichkeit die Sonntagszusammenkünfte besuchen.

VI.
Der Ast ist stets bei sich zu tragen.

VII.
Sind in einem Gastlokal Astmitglieder (wenn auch an verschiedenen Tischen), so können sie sich durch Klopfen mit dem Ast begrüßen. Einer beginnt und der oder die Andere/n klopfen dann mit.

VIII.
Sind drei oder mehr Mitglieder in einem Lokal und einer oder mehrere haben keinen Ast, so können sie gleich in dem Lokal den "Astwein" trinken (1 Liter für den vergessenen Ast). Sie können dies aber auch bei der nächsten Sonntags-Zusammenkunft tun.

IX.
Einem Nicht-Astmitglied darf niemals Ast-Wein eingeschenkt werden, tut dies ein Ast-Mitglied, so ist er straffällig.

X.
Jedes Ast-Mitglied klopft mit seinem Ast. Berühren oder Entwenden des Astes durch Andere ist strafbar.

XI.
Auch der Besitz von zwei oder mehr Ästen ist verboten.

XII.
Verlust oder Bruch des Astes ist dem Präsidium zu melden.